Das Logbuch ist ein Begriff aus der Seefahrt, den wohl jeder kennt. Seit den frühesten Tagen der Schifffahrt ist der Kapitän oder der jeweilige wachhabende Offizier verpflichtet, täglich in diesem Schiffstagebuch alle Vorkommnisse rund um das Schiff zu notieren. Und zwar handschriftlich mit Tinte oder Kugelschreiber. Das Logbuch besitzt urkundlichen Charakter und muss dementsprechend entweder an Bord oder an Land fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Einige Charterer verlangen ebenfalls einen Auszug aus dem Schiffstagebuch. Anhand des Logbuchs kann die Schiffsleitung kontrolliert, wichtige Begebenheiten beurkundet und eine Verklarung abgelegt werden. Bei Seeamtsverhandlungen und in Zivilprozessen kann das Logbuch zur Beweisaufnahme herangezogen werden.
Was steht drin?
Mit Übernahme eines Schiffes von der Bauwerft erfolgt die erste Eintragung in das Logbuch. Von nun an werden täglich die Vorkommnisse an Bord auf zwei Seiten in dem großformatigen Buch notiert. Neben Informationen zu Wetter, Seegang und Kurs sowie Informationen zur jeweiligen Position, trägt man auch wichtige, den Schiffszustand betreffende, Informationen und alle den Reiseverlauf beeinflussenden Vorkommnisse ein. Außerdem ist Platz für nautische Anmerkungen. Einige Reedereien verlangen darüber hinaus, dass ihre Kapitäne auch alle Instruktionen, die sie vom Charterer erhalten, im Logbuch vermerken, um nachweisen zu können, dass die Schiffsführung auf dessen Anweisung gehandelt hat.
Das Logbuch eines Containerschiffes enthält zusätzlich noch Einträge über die Resultate der täglich durchzuführenden Überprüfung der Lashings, die bei eventuell auftretenden Ladungsschäden als Beweis herangezogen werden können. Auch Probleme mit Kühlcontainern, beispielsweise gravierende Temperaturabweichungen, müssen im Logbuch eingetragen werden. Die tägliche Routineüberprüfung der „Set Temperaturen“ wird dagegen in einem speziellen Reefer-Log vermerkt.
Neben den Logbüchern müssen alle Schiffe die unter das MARPOL-Übereinkommen fallen (Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt durch Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe), ein Öltagebuch führen. Darin wird jede Bewegung von Öl innerhalb des Schiffes und kontrolliertes Ablassen über den Entöler nach außenbord dokumentiert. Ebenso wie alle Ölbewegungen an Bord: Darunter fällt das Auffüllen der Brennstofftanks und der Brennstofftagestanks sowie das Bunkern von Treibstoff oder das Befüllen von Bunkeröltanks mit Ballastwasser oder deren Reinigung. Auch das Lenzen von ölhaltigem Bilgenwasser, das sich im Maschinenraum angesammelt hat, und das routinemäßige Lenzen solchen Wassers über einen Entöler auf See fällt unter die Eintragungspflicht.
Jede einzelne Maßnahme ist unverzüglich in das Öltagebuch einzutragen; wobei jeder Pumpvorgang vom zuständigen Offizier und jede Seite des Öltagebuches vom Kapitän unterzeichnet wird. Das Öltagebuch kann in jedem Hafen von den zuständigen Behörden überprüft werden und muss daher so aufbewahrt werden, dass es jederzeit leicht zugänglich ist. Und das für zwei Jahre nach der letzten Eintragung.
Anhand des Öltagebuches lässt sich gegenüber den Hafenstaatskontrollen der Nachweis führen, dass kein Ölschlamm (Sludge) illegal entsorgt wurde. Sludge darf nur im Hafen kontrolliert entsorgt oder an Bord verbrannt werden, wobei über Entsorgungsvorgänge natürlich ebenfalls Buch geführt werden muss. Dabei sollten mindestens 3 % des gebunkerten Brennstoffs eines Schiffes beglaubigt als Altöl an Entsorger abgegeben werden. Diese Menge wird durchschnittlich als nicht verbrauchbar eingestuft. Kann sie nicht nachgewiesen werden - oder werden Unregelmäßigkeiten im Öltagebuch festgestellt - können Kapitän und Chief bestraft werden.
Tankschiffe führen ein erweitertes Öltagebuch. Neben den Eintragungen, die für alle Schiffe vorgeschrieben sind, dokumentiert das Öltagebuch auf einem Tanker zusätzlich, wenn Öl verladen oder während der Reise umgeladen wird. Auch die Reinigung der Ladetanks und was mit den Waschrückständen passiert, ist zu vermerken und zwar für jeden Tank einzeln.
Logbücher und Öltagebuch sind in Gerichtsverfahren als Beweismittel zugelassen. Und noch nach Jahren lässt sich anhand eines korrekt und ausführlich geführten Schiffstagebuchs die Reise eines Schiffes nachvollziehen.
In der nächsten Ausgabe wirft ON BOARD einen Blick in das Maschinentagebuch.