Häufige Fragen

Hier erhalten Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen den Zweitmarkt und die Nutzung der Zweitmarktplattform der Hanseatic Lloyd Reederei betreffend.

I. Der Maklervertrag

Voraussetzung für die Teilnahme am Bietverfahren ist der Abschluss eines Maklervertrages mit der Hanseatic Lloyd Reederei GmbH & Co. KG (nachfolgend „HLL”).

1. Wie kommt der Maklervertrag zustande?

HLL stellt Ihnen hierfür ein Antragsformular im Internet zur Verfügung. Das Formular erscheint automatisch, entweder als Online-Formular oder als pdf-Datei, sobald Sie auf die von Ihnen gewünschte Rubrik (dazu näheres unter Nr. 2 ff.) klicken. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, drücken Sie auf „senden”. Das Formular wird uns sodann zugeleitet. Unverzüglich nach Empfang Ihres Formulars bekommen Sie von uns eine Empfangsbestätigung per E-Mail geschickt. Bitte beachten Sie, dass dies noch keine Annahme Ihres Maklerauftrages darstellt. Die ausdrückliche Annahme erfolgt erst danach, entweder per E-Mail, Telefax oder postalisch. Sie können das Auftragsformular auch als pdf-Datei ausdrucken. In diesem Fall füllen Sie das Antragsformular handschriftlich aus und senden es uns per Fax oder postalisch zu. Sobald Sie die Annahmeerklärung von uns erhalten haben, gilt der Maklervertrag als zustande gekommen.

2. Was hat es mit den Rubriken auf sich?

Die Rubriken dienen der Orientierung und sollen Ihnen helfen, so schnell wie möglich Ihr Angebot oder Gesuch am richtigen Ort zu platzieren. Es gibt zwei Rubriken mit jeweils zwei Unterrubriken.

  1. Rubrik „Aktuelle Verkaufsangebote”
    a) „Gebot auf bestehendes Verkaufsangebot abgeben”
    b) „Neues Verkaufsangebot aufgeben”
  2. Rubrik „Aktuelle Kaufgesuche”
    a) „Neues Kaufgesuch aufgeben”
    b) „Gebot auf aktuelles Kaufgesuch abgeben”

3. An wen richtet sich die Rubrik „Aktuelle Verkaufsangebote – Neues Verkaufsangebot aufgeben”?

Die Rubrik „Aktuelle Verkaufsangebote – Neues Verkaufsangebot aufgeben” wählen Sie immer dann aus, wenn Sie Ihre Beteiligung verkaufen möchten. Die Kaufinteressenten bieten auf Ihre Beteiligung. Der Kaufvertrag kommt mit dem meistbietenden Käufer zustande.

4. Worin besteht der Unterschied zu der Rubrik „Aktuelle Kaufgesuche – Gebot auf aktuelles Kaufgesuch abgeben”?

Auch hier bieten Sie zwar Ihre Beteiligung zum Verkauf an, jedoch nur auf ein konkretes Kaufgesuch eines Kaufinteressenten hin. Das heißt, Sie treten in diesem Fall selbst als Bietender auf.

5. Verhält es sich mit den Rubriken ”Aktuelle Kaufgesuche – Neues Kaufgesuch aufgeben” und „Aktuelle Verkaufsangebote – Gebot abgeben” genauso?

Ja. Nur mit dem Unterschied, dass diese Rubriken den Kaufinteressenten dienen.

6. Welche Laufzeit hat der Maklervertrag?

Die Laufzeit des Maklervertrages ist grundsätzlich auf die Dauer des Bietverfahrens beschränkt. Haben Sie beispielsweise in Ihrem Auftragsformular eine Bietzeit von 8 Wochen angegeben, so ist die Laufzeit des Maklervertrages auf diese 8 Wochen beschränkt. Davon unberührt bleibt das Recht beider Parteien, den Maklervertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

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II. Gebühren und Provision

1. Was kostet mich die Teilnahme am Bietverfahren über Ihre Internethandelsplattform?

Für die Teilnahme am Bietverfahren werden eine pauschale Bearbeitungsgebühr sowie eine Provision erhoben.
Die pauschale Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben, wenn Sie lediglich auf ein Angebot oder Gesuch bieten.

2. Wie hoch ist die Bearbeitungsgebühr und wer muss sie zahlen?

Die pauschale Bearbeitungsgebühr beträgt 100 €. Damit soll auch die Einstellung von Scheinangeboten oder Angeboten zu unrealistischen Preisen vermieden werden. Daher haben auch nur diejenigen die Bearbeitungspauschale zu zahlen, die ein „Verkaufsangebot” oder ein „Kaufgesuch” einstellen wollen. Diejenigen, die lediglich bieten wollen, brauchen die Bearbeitungspauschale nicht zu zahlen.

3. Was ist, wenn mein Verkaufsangebot/Kaufgesuch während der vereinbarten Laufzeit des Bietverfahrens nicht erfolgreich war und ich es erneut einstellen möchte?

In diesem Fall schließen Sie erneut einen Maklervertrag mit uns ab und es wird erneut eine Bearbeitungspauschale fällig. Jedoch reduziert sich diese auf 50 €.

4. Wie hoch ist die Provision?

Die Provision beträgt insgesamt 5,0 % des vereinbarten Kaufpreises. Sowohl Käufer als auch Verkäufer haben davon die Hälfte, sprich jeweils 2,5 % zu tragen. Hat eine der Parteien bereits eine Bearbeitungspauschale (s.o.) gezahlt, so wird diese auf die zu zahlende Provision angerechnet. Die Provision vermindert sich also um die Höhe der Bearbeitungspauschale.

5. Muss ich die Provision auch dann zahlen, wenn es zunächst zu einen Kaufvertragsabschluss kommt, dieser aber im nachhinein gekündigt wird oder aus einem anderen Grund wegfällt?

Ja, auch in diesem Fall bleibt der Provisionsanspruch bestehen. Denn der Provisionsanspruch hat seinen Rechtsgrund in der Vermittlung und dem Zustandekommen eines Kaufvertrages.

6. Wann wird die Provision fällig?

Die Provision wird mit Kaufvertragsschluss fällig. Nach Vertragsschluss und nach Zugang einer Rechnung überweisen sowohl Verkäufer als auch Käufer eine Provision in Höhe von jeweils 2,5 % des vereinbarten Kaufpreises.

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III. Widerruf des Maklervertrages

1. Kann ich meinen Maklerauftrag widerrufen?

Ihr Widerrufsrecht richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (vgl. auch AGB zum Maklervertrag).

2. An welche Adresse muss ich meine Widerrufserklärung senden?

Sie schicken Ihre Widerrufserklärung an:

Hanseatic Lloyd Reederei
GmbH & Co. KG
Abteilung: Zweitmarkt
Contrescarpe 45
28195 Bremen
Deutschland

Kontaktformular
Tel: + 49-(0)421-24 338-23
Fax: +49-(0)421-24 338-28

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IV. Das Bietverfahren

1. Wie läuft das Bietverfahren ab?

Das Bietverfahren kann unterschiedlich ablaufen, je nachdem ob sie ein Verkaufsangebot aufgeben möchten, ein Kaufgesuch aufgeben oder lediglich als Bieter auftreten wollen. Unter Punkt I Nr. 2-5 wurde bereits erläutert, wann Sie welche Rubriken wählen müssen.

2. Wie läuft das Bietverfahren ab, wenn ich ein neues Verkaufsangebot aufgeben möchte?

Hierfür teilen Sie uns mit, zu welchem Mindestpreis Ihre Beteiligung verkauft werden soll. Wir stellen Ihr Angebot in Ihrem Namen auf unsere Internethandelsplattform ein. Kaufinteressenten können nun Ihr Angebot einsehen und auf Ihre Beteiligung bieten. Der Kaufvertrag kommt sodann mit dem Käufer zustande, der am Ende des Bietverfahrens das höchste Kaufpreisangebot abgegeben hat, sofern es dem Mindestverkaufspreis entspricht oder darüber liegt.

3. Was ist, wenn kein Käufer bereit ist, meine Beteiligung zu dem Mindestverkaufspreis zu kaufen?

In diesen Fall müssen Sie sich entscheiden. Entweder Sie verkaufen Ihre Beteiligung zu einem geringeren als dem Mindestverkaufspreis oder Sie stellen Ihre Beteiligung erneut bei uns ein, um einen Käufer zu finden.

4. Was ist, wenn mehrere Käufer ein Kaufangebot in gleicher Höhe abgegeben haben?

Dann bekommt der Käufer den Zuschlag, dessen Höchstgebot als erstes bei uns eingegangen ist.

5. Wann bekomme ich die Personalien des Käufers bzw. Verkäufers genannt?

Erst am Ende des Bietverfahrens und unter der Bedingung, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

6. Ich möchte auf ein Kaufgesuch bieten. Wie kommt es zu einem Kaufvertrag ?

Hierfür teilen Sie uns im Maklerauftrag mit, zu welchem Preis Sie bereit wären, Ihren Anteil zu verkaufen. Der Kaufvertrag kommt am Ende des Bietverfahrens mit dem Verkäufer zustande, der bereit ist, seine Beteiligung zum günstigsten Kaufpreis zu verkaufen, sofern es dem Höchstkaufpreis entspricht oder darunter liegt.
Möchte der Verkäufer hingegen mehr als den Höchstkaufpreis für seine Beteiligung erhalten, so kann er ein höheres Angebot abgeben. Er ist dann noch drei Tage nach Beendigung des Bietverfahrens an dieses Angebot gebunden. Der Käufer kann sich in dieser Zeit überlegen, ob er auch einen höheren Kaufpreis, als den von ihm gewünschten Höchstkaufpreis, bezahlen möchte. Wenn ja, kommt ein Kaufvertrag auch zu einem höheren Kaufpreis zwischen den Parteien zustande. Wenn nicht, bleibt das Kaufgesuch erfolglos.

7. Wie läuft das Bietverfahren ab, wenn ich ein Kaufgesuch aufgeben möchte?

Hierfür teilen sie uns unter der Rubrik „Aktuelle Kaufgesuche – Neues Kaufgesuch aufgeben” mit, welchen Kaufpreis Sie bereit wären, höchstens für die von Ihnen gewünschte Beteiligung zu zahlen. Wir stellen Ihr Angebot dann für Sie auf der Internethandelsplattform ein, so dass es von Verkaufsinteressenten eingesehen werden kann. Die Verkaufsinteressenten können nun ihre Beteiligungen zum Verkauf anbieten. Das Bietverfahren richtet sich im Folgenden nach Abschnitt IV Nr. 6.

8. Ich möchte auf ein Verkaufsangebot bieten, was muss ich tun?

Wenn Sie Interesse daran haben, eine eingestellte Beteiligung zu kaufen, dann klicken Sie auf die Rubrik „Aktuelle Verkaufsangebote – Kaufgebot auf bestehendes Verkaufsangebot abgeben”. Sie teilen uns dann den Kaufpreis mit, zu dem Sie bereit wären, die angegebene Beteiligung zu kaufen. Sie konkurrieren mit Ihrem Kaufpreisangebot ggf. mit anderen Kaufinteressenten. Da der Verkäufer ein Interesse daran hat, seine Beteiligung zu einem möglichst hohen Kaufpreis zu verkaufen, kommt der Kaufvertrag grundsätzlich nur mit dem höchstbietenden Kaufinteressenten zustande. Wenn Sie mehr über das Bietverfahren in diesen Fall wissen möchten, lesen Sie sich Abschnitt IV Nr. 2-5 durch.

9. Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich meine Angebote abgeben?

Sie können Ihre Angebote nur während des aktuellen Bietverfahrens von uns einstellen lassen. Angebote, die nach der Laufzeit des Bietverfahrens eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Angebote, die an einem Sonnabend, Sonntag oder an einem in Bremen gesetzlichen Feiertag eingehen, werden am nächsten Werktag berücksichtigt.

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V. Der Kauf- und Abtretungsvertrag

1. Wann kommt der Kaufvertrag zustande?

Der Kaufvertrag kommt bereits mit Einigung der Parteien über diesen am Ende des Bietverfahrens im Internet zustande. Der Austausch und die Unterzeichnung der Kauf- und Abtretungsverträge dienen lediglich der Dokumentation des bestehenden Kaufvertrages. Der Kaufvertrag ist zunächst schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass er unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der jeweiligen persönlich haftenden Gesellschafterin zustande kommt.

2. Wer wird Partei des Kaufvertrages?

Nur der Verkäufer und der Käufer der Beteiligung werden Kaufvertragsparteien. HLL wird nicht Kaufvertragspartei. Die Beteiligung des Käufers erfolgt mittelbar über die Treuhandgesellschaft, welche die Beteiligung auf Rechnung des Käufers hält. Die Treuhandgesellschaft ausschließlich verwaltet den Anteil des Käufers.

3. Wann bekomme ich den Kauf- und Abtretungsvertrag übermittelt?

Dem Verkäufer wird am Ende des Bietverfahrens ein Kauf- und Abtretungsvertrag zugesendet. Er unterzeichnet diesen unverzüglich nach Erhalt und sendet ihn an uns zurück. Wir leiten den Kauf- und Abtretungsvertrag zur Gegenzeichnung an den Käufer weiter. Der Käufer übermittelt uns das gegengezeichnete Exemplar zur Weiterleitung an den Treuhänder. Die Kaufvertragsparteien erhalten jeweils eine Kopie des Vertrages. Damit ist der Kaufvertrag über die Beteiligung an einer Einschiffsgesellschaft dokumentiert.

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VI. Rechte und Pflichten von HLL

1. Was macht HLL für mich?

HLL wird für Sie als Nachweismaklerin tätig. Als Nachweismaklerin versucht HLL, für Sie einen Kaufvertragspartner zu finden. Hierfür haben wir für Sie die Internethandelsplattform eingerichtet. Auf dieser Internethandelsplattform stellen wir für Sie Ihre Angebote ein. Daher geben Sie uns mit Abschluss des Maklervertrages zugleich die Vollmacht, unter Befreiung der Beschränkungen des § 181 BGB, Sie zu vertreten.

2. Muss HLL dafür haften, wenn ein Kaufvertrag nicht zustande kommt oder der Kaufvertragspartner vertragsuntreu ist?

Nein, dies fällt allein in den Risikobereich des Auftraggebers.

3. Haftet HLL für die Verfehlung von steuerlichen oder wirtschaftlichen Zielen, die mit dem Verkauf bzw. Ankauf bezweckt werden?

Nein. HLL wird für Sie nicht als Steuer- oder Finanzberater tätig. HLL haftet daher auch nicht für die Erreichung steuerlicher oder wirtschaftlicher Ziele.

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Stand: März 2009

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

 

 

Ihre Ansprechpartner:

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Tel.: +49-(0)421-24 338-21
Fax: +49-(0)421-24 338-28

Stefan Lewen
Leiter Vertrieb

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